1 Allgemeine Bestimmungen
• Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen,
oder infolge von Gesetzesabänderungen unwirksam werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung am Nächsten kommt.
• Andere Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen sind ausgeschlossen.
• Im Falle höherer Gewalt werden alle Parteien von ihren Verpflichtungen entbunden.
2 Bestellungen, Lieferfristen & Preisangaben
• Die in den Bestellungen, Angeboten und Lieferscheinen angegebenen Lieferfristen und Preise, sowie die direkt, telefonisch
oder per Mail mitgeteilten Informationen sind lediglich Richtwerte. ELEKTRO KOCH schuldet keinerlei Schadensersatz im
Falle von Verspätungen, wenn diese direkt oder indirekt durch eine Drittperson oder den Käufer verursacht werden.
• Mit der mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Bestellung von Ware oder Serviceleistungen geht der Kunde einen
verbindlichen Kaufvertrag ein.
• Wir behalten uns das Recht vor, bestellte Ware, welche nicht innerhalb eines Monates abgeholt wurde, in Rechnung zu
stellen.
3 Beanstandungen, Rückgabe & Versand von Ware
• Alle Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen ab Lieferdatum mitgeteilt werden. Andernfalls wird die
Beanstandung als nicht rechtzeitig angesehen.
• Jeglicher Schadenersatz ist auf den Lieferumfang begrenzt. Darüberhinausgehender direkter oder indirekter Schaden ist
nicht ersatzpflichtig unsererseits.
• Die Rückgabe von Waren kann lediglich mit unserem vorhergehenden Einverständnis, innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab
Lieferdatum angenommen werden, unter der Bedingung, dass die Ware, die dazugehörige Verpackung, Zubehör und
Unterlagen komplett vorhanden sind und sich in einem einwandfreien, neuwertigen Zustand befinden. Bei Warenrückgaben werden dem Kunden 20% des Wertes in Rechnung gestellt, um die Verwaltungskosten zu decken.
• Die Waren, selbst franko versandt, reisen auf Risiko des Käufers.
4 Rechnungen & Zahlungen
• Gemäß Artikel 69 des Gesetzes vom 13. Juli 2013 wird die Eigentumsübertragung bis zur vollständigen Zahlung aufgeschoben, wenn der Kunde in Verzug bleibt, den Kaufpreis zu zahlen.
• Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigner Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, kein Zurückhaltungsund Aufrechnungsrecht zu.
• Alle Rechnungen sind bei Erhalt derselben durch den Vertragspartner zahlbar.
• Jede zu ihrem Fälligkeitstag unbezahlt gebliebene Rechnung trägt augenblicklich und ohne vorherige Inverzugsetzung
Zinsen zum Satz von 12% pro Jahr. Im Übrigen werden die geschuldeten Beträge um eine vertragliche Pauschalentschädigung in Höhe von 15% mit einem Mindestbetrag von 40,00€ erhöht. Für den Fall, dass der Kunde als Verbraucher im Sinne
von Buch I Artikel I.1 Nr. 2 des Wirtschaftsgesetzbuches oder des Gesetzes vom 14. Juli 1991 angesehen werden muss, ist
die oben angeführte Pauschalentschädigung ebenfalls auf ELEKTRO KOCH anwendbar, wenn diese ihren eigenen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (Gegenseitigkeitsklausel).
• Jede Rechnung wird um einen Pauschalbetrag von 10,00€ als Beteiligung an den Portokosten erhöht. Außerdem wird jede
Rechnung unter 50,00€ um einen Pauschalbetrag in Höhe von 10,00€ für Verwaltungskosten erhöht.
• Unsere Rechnungen sind zahlbar an die Adresse des Verkäufers, netto und gegen bar, ohne Skonto, außer bei anderslautenden Vereinbarungen bei der Bestellung.
• Bei Banküberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei dem Lieferanten eingeht, als Zahlungseingang.
• Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt, oder gerät er mit
einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen.
5 Zuständiges Recht & Gerichtsstand
• Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten sind die Gerichte des Gerichtsbezirks Eupen, ungeachtet des Erstellungsoder Ausführungsortes des Vertrages.
• Allein belgisches Recht ist anwendbar.

Stand Februar 2019